Sehr geehrte Frau Dekanin Ganz-Walther,
ich war sehr überrascht, dass Sie sich nach über 4 Wochen auf meinen Brief gemeldet haben.
Bereits in der Vergangenheit hat das Presbyterium vermieden, mit der Großniedesheimer Kirchengemeinde offene und klärende Gespräche bezüglich unserer Kirche zu führen. Ich bin deshalb nicht überrascht, dass Herr Pfarrer Schank die in meinem Brief angesprochenen Probleme unbeantwortet lässt. Bei korrekten Entscheidungen und einer Gleichbehandlung aller zur Kirchengemeinde gehörenden Dörfer müsste Herr Pfarrer Schank und das Presbyterium derartig Gespräche jedoch nicht scheuen sondern nutzen, um die Gemeinschaft innerhalb der Kirchengemeinde Heuchelheim-Niedesheim zu fördern.
Ohne mein Schreiben zu erwähnen, erklärte Herr Pfarrer Schank im Gottesdienst am 12. März 2017, dass für ihn nun eine rote Linie überschritten sei. In der Folge werde ich von unserem Pfarrer ignoriert und nicht mehr gegrüßt. Ein seinem Amt würdiges Verhalten sieht anders aus!
Alleine die Tatsache, dass ich mich mit anderen Bürgerinnen und Bürgern von Großniedesheim entschlossen habe, für den Erhalt unserer Kirche einzutreten und in einer Sitzung des Presbyteriums gewagt habe, auch über einen Verkauf des Gemeindehauses nachzudenken, hat mich beim Presbyterium in Ungnade fallen lassen. Zuvor hatte Herr Pfarrer Schank erklärt, dass für die Renovierung der Heuchelheimer Kirche sämtliche Rücklagen der Kirchengemeinde Heuchelheim-Niedesheim und der Verkaufserlös des Heuchelheimer Pfarrhauses aufgebraucht seien sowie ein Darlehen aufgenommen werden musste. Da es für Maßnahmen an der Großniedesheimer Kirche von anderen Stellen keine finanzielle Unterstützung gäbe, sei eine Sanierung nicht möglich.
Da die Gemeinde Großniedesheim angeboten hatte, der Kirchengemeinde Räumlichkeiten für ihre Arbeit zur Verfügung zu stellen, muss auch der Verkauf des Großniedesheimer Gemeindehauses für eine Kirchensanierung in Erwägung gezogen werden. Auch in unseren Nachbargemeinden Kleinniedesheim und Heuchelheim kann die Kirchengemeinde auf gemeindeeigene Räumlichkeiten zurückgreifen. Im Übrigen nutzt die Stadtmission Grünstadt bzw. die ev. Gemeinschaft Heuchelheim-Niedesheim bereits seit einigen Jahren für ihren „Entdeckerclub“ die Räumlichkeiten der Gemeinde Großniedesheim.
Zum Gemeindehaus gehört auch ein großer stets stark verwilderter Garten, der von der Kirchengemeinde schon Jahrzehnte nicht mehr genutzt wird. Hier hat die Gemeinde bereits die Voraussetzungen für eine Bebauung in die Wege geleitet. Der Verkaufserlös dieses Baulandes könnte als Startkapital für die Sanierung unserer Kirche dienen.
Die Nutzung des Gemeindehauses ist durch die kleinen Zimmer im Obergeschoss sowie die fast bis zum Fußboden reichende Dachschräge nur bedingt für Gemeindearbeit nutzbar. Aus diesem Grund wurde
dieser Bereich Anfang der 90ziger Jahre als separate Wohnung umgebaut und über viele Jahre vermietet. Momentan ist die Heizungsanlage veraltet und der Keller feucht. Eine effektive Nutzung des
Gemeindehauses für Gemeindearbeit setzt erneute große Umbau- und Sanierungsmaßnahmen voraus, die nicht absehbare hohe Kosten zur Folge hätten.
Einen Verkauf des Gemeindehauses bzw. des Gemeindegartens zum Erhalt der
Großniedesheimer Kirche lehnt das Presbyterium jedoch grundsätzlich ab und weigert sich eine öffentliche Diskussion darüber zu führen. Das erklärt auch, dass bei der Visitation unserer
Kirchengemeinde im April 2016 weder die Kirchengemeinde noch Personen des öffentlichen Lebens ausreichend informiert und einbezogen wurden. Bei einer erst kürzlich stattfindenden Visitation in
einer unseren Nachbargemeinden sah das wesentlich anders aus.
Wie sich immer deutlicher zeigt, sollen die Heuchelheimer Kirche und das Gemeindehaus in Großniedesheim künftig als Mittelpunkt der Kirchengemeinde dienen. Großniedesheimer Gemeindemitglieder,
die sich für eine Sanierung ihrer Kirche aussprechen, passen nicht in dieses Konzept. Der Ton ihnen gegenüber ist oft abwertend und zynisch. Im Gottesdienst wurden „Andersdenkende“ auch schon
gerügt und die Gemeinde der Verbreitung von Gerüchten beschuldigt. (z.B. Volkstrauertag, Heilig Abend)
Auf Ihren Brief möchte ich Ihnen im Folgenden antworten:
Am Wochenende 11. und 12. Februar 2017 wurde ich wiederholt von Gemeindemitgliedern auf den immer noch nicht behobenen Schaden am Dach des Kirchenschiffes angesprochen. Ich habe Ihnen daraufhin
einen Brief am 13.02.2017 geschickt. Es kann also durchaus sein, dass es eine zeitliche Überschneidung von Brief und Reparatur gab. Seit dem Sturm Mitte
Januar waren bis zu diesem Zeitpunkt allerdings schon über 5 Wochen vergangen, in denen das Kircheninnere vor eindringendem Wasser nicht geschützt war. Mein Vorwurf war deshalb
mehr als berechtigt.
Obwohl der Zusammenschluss der beiden Kirchengemeinden Heuchelheim und Niedesheim erst 1976 stattfand, wurden sie schon seit 1970 von Herrn Pfarrer Holm Werner gemeinsam betreut. Da es wichtig
war die Gemeinden von Anfang an gleich zu behandeln, gab es für die Anzahl und das Halten der Gottesdienste in den 3 Dörfern Regeln, die bis zum Weggang von Herrn Pfarrer Broszies im März 2013
auch eingehalten wurden. Ihre Aussage bezüglich der
unterschiedlichen Handhabung trifft deshalb so nicht zu. Zu Ihrer Information befinden sich im Anhang meines Briefes Kopien von Gottesdienstplänen aus Gemeindebriefen früherer
Jahre. Meine Frage nach dem Grund von Anzahl und Ort der Gottesdienste innerhalb unserer Kirchengemeinde hat also durchaus ihre Berechtigung.
Bezüglich des Läutens geht es mir nicht darum, ob zum Gottesdienst von Hand oder mit dem Einsatz der vorhandenen und bekanntlich immer noch intakten Technik geläutet wird. Fast zeitnah mit der Schließung unserer Kirche und der Kürzung der Gottesdienste in unserer Gemeinde auf einmal monatlich wurde das Läuten zu diesem Gottesdienst ungerechtfertigt über Monate eingestellt. Erst nach Protesten einzelner Gottesdienstbesucher durfte unser Kirchendiener Herr Fröse das Läuten von Hand zu diesem Anlass übernehmen.
Bei dem von Ihnen erwähnten täglichen Läuten handelt es sich nicht wie beschrieben um das Läuten der 3 noch intakten Glocken sondern nur um das 4malige Läuten einer Glocke zu bestimmten Tageszeiten (8:45, 11:00, 12:45 und 17:00 Uhr).
Das volle Läuten der Glocken war bis Februar 2016 zu allen Gottesdiensten wie an jedem Samstag- und Sonntagabend sowie am Abend vor und am Abend eines jeden Feiertags üblich. Durch das Abschalten
der Läuteanlage hat Großniedesheim nach der Schließung der Kirche auch einen Teil seiner über viele Jahrzehnte gepflegten Traditionen verloren.
Seit über einem Jahr ist die anstehende Reparatur immer noch nicht erfolgt und auch im Haushaltsplan für 2017 nicht vorgesehen, während die Kosten für die Heuchelheimer Kirche mit den für 2017 nochmals vorgesehenen und vom Presbyterium bereits genehmigten Maßnahmen von ca. 17.500,-€ auf beinahe 400.000,-€ ansteigen. Ich denke auch die anderen zur Kirchengemeinde gehörenden Gemeinden haben ein Anrecht auf einen Teil der Schlüsselzuweisung und der jährlichen Baukostenpauschale, damit zumindest notwendige Reparaturen an ihren Kirchen durchgeführt werden können.
Hinsichtlich der öffentlichen Bekanntgabe der Sitzungen des Presbyteriums sowie den Verwendungszweck der sonntäglichen Kollekte hält sich Herr Pfarrer Schank seit Ihrem Gespräch am 07.03.2017 nun
an vorgegebene Regeln.
Anmerkungen zur Kirchengemeinde Großniedesheim!
Die Kirche in Großniedesheim blickt auf eine lange Vergangenheit zurück. Sie prägt schon einige Jahrhunderte das Ortsbild und gehört seit vielen Generationen zum Glauben und Leben der Menschen in
unserem Dorf. Die Verbundenheit zu ihrer Kirche hat deshalb weder mit Rivalität noch mit kleinteiligem Denken gegenüber den anderen Gemeinden in unserer
Kirchengemeinde zu tun und kann auch nicht allein an der Anzahl der Gottesdienstbesucher gemessen werden.
Bei den anderen Gemeinden unserer Kirchengemeinde verhält es sich ähnlich und deshalb hat jede unserer Gemeinden ein Anrecht auf den Erhalt der eigenen Kirche.
Die Verantwortlichen in unserer Kirchengemeinde sollten sich darüber bewusst sein, dass in Großniedesheim immerhin ca. 470 Bürgerinnen und Bürger der EV. Landeskirche angehören und auch ihre
Kirchensteuer abführen. Wenn all diesen Menschen die Kirche vollkommen gleichgültig wäre und sie keinen Bezug mehr zu ihrem christlichen Glauben hätten, wären die Kirchenaustritte wohl höher.
Die Gemeinde in unserem Dorf gilt es, zu erhalten!
Von einem Presbyterium wird erwartet, dass es die Gemeinde bei wichtigen Entscheidungen mitnimmt und nicht die Gemeinde durch kurze Mitteilungen im Gemeindebrief vor vollendete Tatsachen stellt.
Bezüglich der Schließung unserer Kirche haben sowohl Herr Pfarrer Schank wie auch ein Presbyter auf die im Kirchenrecht verankerte Entscheidungskompetenz des Presbyteriums des Öfteren
hingewiesen. Ein so weitreichender Beschluss ist jedoch auch für ein Presbyterium kein alltäglicher Vorgang. Presbyter müssen sich deshalb gerade in einem solchen Fall über das Vertrauen bewusst
sein, das ihnen durch die Wahl in dieses Ehrenamt von der Gemeinde entgegengebracht wurde. Eine so gravierende und dauerhafte Veränderung wie die Schließung einer Kirche darf nur die letzte
Konsequenz nach dem Ausschöpfen aller finanziellen Möglichkeiten sein und sollte nicht auf Grund der Entscheidungskompetenz eines Presbyteriums getroffen werden sondern auch unter Einbezug derer,
die letztendlich davon betroffen sind.
Als leitendes Gremium einer Kirchengemeinde hat ein Presbyterium Aufgaben zu erfüllen, die ebenfalls im Kirchenrecht verankert sind. Unter anderem hat es dazu beizutragen, die Gemeindearbeit und
das kirchliche Leben durch Transparenz und Aussprache zu fördern sowie für den Erhalt von kirchlichen Gebäuden und deren Zubehör zu sorgen.
Wenn diese Dinge über viele Jahre vernachlässigt werden, braucht sich niemand über eine geringe Beteiligung am Gottesdienst, noch über große Reparaturen an Kirchengebäuden zu wundern. Beides ist
ein schleichender Prozess. Mit dem Ergebnis haben wir uns jetzt in unserer Kirchengemeinde auseinanderzusetzen.
Vom Presbyterium wird die Meinung vertreten, dass nach gravierenden Versäumnissen durch die Verantwortlichen der Kirchengemeinde in der Vergangenheit nun die Mitglieder der Großniedesheimer
Kirchengemeinde sowie der politische Gemeinde durch feste Geldzusagen alleine zeigen sollen, was ihnen ihre Kirche wert ist!
Eine Ungleichbehandlung der Gemeinden zeigt sich auch daran, dass im Gegensatz zum Großniedesheimer Kirchenbauverein der Heuchelheimer Kirchenbauverein keinen Beitrag zur Kirchenrenovierung
leistet sondern sich nur am zukünftigen Erhalt der Kirche beteiligt. Ebenso macht das Presbyterium eine Sanierung der Großniedesheimer Kirche von einem Nutzungskonzept abhängig. Dieses
Nutzungskonzept wurde von der Heuchelheimer Kirchengemeinde allerdings nicht verlangt.
Dass der veranschlagte Sanierungsbetrag von ca. 480.000,-€ netto für unsere Kirche nicht nur durch Spenden finanziert werden kann, dürfte allen Beteiligten offensichtlich sein. Die Kirche steht
hier selbst in der Verantwortung und hat einen entsprechenden Anteil zu leisten.
Da ich einer reformierten Kirche angehöre, werde ich auch in Zukunft bezüglich unserer Kirche Fragen stellen und meine Meinung äußern. Ich habe mir weder in der Vergangenheit noch bezüglich der
in meinem Brief angesprochenen Punkte etwas vorzuwerfen. Als Mitglied der Kirchengemeinde werde ich trotz der angespannten Situation auch weiterhin die Gottesdienste in der Gemeinde besuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Bewersdorff
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